Zusätzliche Quelle

Transkript der Pressekonferenz zu Religionsfreiheit und Gleichbehandlung

Dies ist ein Transkript der Pressekonferenz vom 27. Januar 2015, an der drei Mitglieder des Kollegiums der Zwölf Apostel sowie eine führende Amtsträgerin der Kirche teilnahmen. Deren Führung rief zu einem fairen Umgang mit allen Menschen auf, damit einerseits die Religionsfreiheit geschützt wird und andererseits die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen vor allem bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewahrt werden – Rechte, die in vielen Teilen des Landes noch fehlen.

 

Begrüßung und einleitende Worte: Elder D. Todd Christofferson

Guten Morgen. Vielen Dank, dass Sie hier sind. Ich bin Elder D. Todd Christofferson und begrüße Sie in meiner Funktion als einer der Zwölf Apostel der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage zu dieser Pressekonferenz. Schwester Neill Marriott von der Präsidentschaft der Jungen Damen sowie Elder Dallin H. Oaks und Elder Jeffrey R. Holland vom Kollegium der Zwölf Apostel werden jeweils drei, vier Minuten zu uns sprechen.

Die Kirche pflegt zwar täglich Umgang mit den Medien, aber Pressekonferenzen finden nicht allzu oft statt – vielleicht alle ein, zwei Jahre, wenn wir eine größere Bekanntmachung haben oder ein wichtiges Thema ansprechen möchten. Und genau das ist heute der Fall. Wir machen uns Sorgen über die zunehmende Spannung und Polarisierung zwischen Befürwortern von Religionsfreiheit auf der einen Seite und Befürwortern von Rechten für Homosexuelle auf der anderen Seite. Wer über die Kirche gut informiert ist und sich mit ihrer Lehre und ihrem Standpunkt in gesellschaftspolitischen Fragen auskennt, weiß, dass wir heute keine Änderung in der Lehre der Kirche ankündigen werden. Dennoch möchten wir einen Weg aufzeigen, wie wir alle trotz unterschiedlicher Meinung in diesen komplexen Fragen gemeinsam zu einer Lösung finden können, die allen gerecht wird.

Nach unseren Worten werden Ihnen ein paar von uns für etwaige Fragen zur Verfügung stehen.

Schwester Marriott wird in ihrer Eigenschaft als Angehörige des Komitees für Öffentlichkeitsarbeit als Erste sprechen, ihr folgen Elder Oaks und Elder Holland.

 

Schwester Neill Marriott

Ich heiße Neill Marriott und freue mich, dass ich gemeinsam mit Elder Christofferson, Elder Oaks und Elder Holland die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage vertreten und im Rahmen der laufenden Debatte zur Religionsfreiheit unseren Standpunkt schildern darf. Wir sprechen zwar vorwiegend zur amerikanischen Bevölkerung, wenden uns jedoch auch an die weltweit 15 Millionen Mitglieder der Kirche, die in einer Vielzahl von Ländern zu Hause sind und sich mit den gleichen Fragen auseinandersetzen wie wir in den Vereinigten Staaten.

Es gibt hierzulande eine große Debatte in Bezug auf Ehe, Familie, das Gewissen des Einzelnen und kollektive Rechte sowie den Stellenwert von Religionsfreiheit in unserer Gesellschaft. Wie diese Debatte letzten Endes ausgeht, wird sich in hohem Maße darauf auswirken, wie Millionen Menschen aus unterschiedlichen Verhältnissen, die zudem unterschiedliche Ansichten und Wertvorstellungen haben, auf absehbare Zeit hinaus harmonisch zusammenleben können.

In jeder demokratischen Gesellschaft gibt es Unterschiede. Diese führen oft zu Spannungen. Vor Spannungen muss man keine Angst haben, solange sie nicht so extrem werden, dass sie das Grundgerüst der Gesellschaft niederzureißen drohen. Das ist in unserer Geschichte allerdings schon vorgekommen. Unsere Pflicht als Mitbürger erfüllen wir dann am besten, wenn die Debatte über unterschiedliche Ansichten im ganzen Land gründlich und offen ausgetragen wird und schließlich zu Kompromissen und Lösungen führt und wir als Nation gestärkt daraus hervorgehen.

In der Debatte, über die wir heute sprechen, geht es darum, den einen in seinen Rechten zu unterstützen, ohne den anderen seiner Rechte zu berauben. Auf der einen Seite stehen die Befürworter der Rechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle. Diese Bewegung entstand, nachdem Homosexuelle jahrhundertelang verhöhnt und verfolgt wurden und sogar von Gewaltanwendung bedroht waren. Letzten Endes hat der Großteil der Gesellschaft erkannt, dass eine solche Behandlung schlichtweg falsch war und dass die Grundrechte des Menschen – wie etwa der Anspruch auf eine Arbeitsstelle oder eine eigene Wohnung – nicht von dessen sexueller Orientierung abhängig sein dürfen.

Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage glaubt daran, dass sexuelle Beziehungen nach Gottes Gesetz nur dann statthaft sind, wenn sie zwischen einem Mann und einer Frau bestehen, die miteinander verheiratet sind. Dieses Gebot und diese Lehre stammen aus den heiligen Schriften. Es steht uns nicht frei, etwas daran zu ändern. Gott ist jedoch liebevoll und barmherzig. Ihm liegen alle seine Kinder gleichermaßen am Herzen, und er erwartet von uns, dass wir einander liebevoll und gerecht behandeln. Im Leben Jesu Christi gibt es mehr als genug Beweise, dass er – obwohl man ihn dafür kritisierte – fest dafür einstand, Gottes Gesetz zu befolgen, und sich dennoch derer annahm, die man ausgegrenzt hatte. Der Erretter der Menschheit empfand Mitgefühl für ethnische Minderheiten, Frauen, ältere Menschen, Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und Menschen, die wegen ihres Berufs einen schlechten Ruf hatten. Aus diesem Grund hat sich die Kirche öffentlich für Gesetze und Bestimmungen eingesetzt, die sich gegen eine Benachteiligung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche richten.

 

Elder Dallin H. Oaks

Andererseits beobachten diejenigen, die ihr Recht geschützt wissen möchten,  in religiösen Fragen frei zu denken und sich frei zu äußern und ihre Religion frei auszuüben, mit Sorge, dass die wertvollen Freiheiten, die ihnen in der Verfassung der Vereinigten Staaten zugesichert werden, kontinuierlich verfallen. 1791 wurde im ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten die freie Ausübung der Religion garantiert. Seither können alle Bürger ihre religiösen Ansichten frei wählen, nach Belieben äußern und in die Tat umsetzen, solange sie nicht das Wohl und die Sicherheit der Allgemeinheit gefährden. Diese Freiheiten gehört zu denen, die uns in Amerika am meisten am Herzen liegen und geprägt haben. Dennoch werden wir heutzutage immer häufiger Zeuge von Angriffen auf die Religionsfreiheit. Hier ein paar Beispiele:

  • In Kalifornien wurde zwei Dutzend christlichen Studentenvereinen die Anerkennung verweigert, weil sie von ihren Führungskräften verlangen, dass sie deren christliche Glaubensansichten teilen. Die Universitäten zwingen diese Vereine, entgegen ihrer religiösen Überzeugung zu handeln, wenn sie als Verein anerkannt werden wollen.
  • Vor kurzem mussten in einer der größten Städte des Landes Pastoren, die sich aus religiösen Gründen gegen Teile eines neuen Gesetzes ausgesprochen hatten, ihre Predigten und Unterlagen gerichtlich prüfen lassen. Die Pastoren wurden nicht nur bedroht, sondern sogar strafrechtlich verfolgt, weil sie sich dafür einsetzten, dass den Bürgern eine neue Verordnung für die Rechte Homosexueller zur Abstimmung vorgelegt werden sollte.
  • Vor einigen Jahren ist ein Turner und Träger einer olympischen Goldmedaille, der zufälligerweise unserer Kirche angehört, ausgewählt worden, die US-Delegation bei den Olympischen Spielen anzuführen. Man drängte ihn dazu, als symbolischer Mannschaftskapitän zurückzutreten, weil Schwulen- und Lesbenrechtler einwandten, er habe in Kalifornien Proposition 8 unterstützt. Ironischerweise wurde ihm also die gleiche Gewissensfreiheit versagt, die die Kommentatoren für die homosexuellen Sportler forderten, die er auf symbolische Weise vertreten sollte.
  • Erst vor kurzem wurde der Geschäftsführer eines großen US-Unternehmens zum Rücktritt gezwungen, weil man die Öffentlichkeit auf ähnliche Weise gegen seine persönliche Überzeugung aufgehetzt hatte.

Leider wird die Liste immer länger. Wenn man jemandem Fanatismus vorwirft, bloß weil er sich von seinen religiösen Ansichten und seinem Gewissen leiten lässt, so wirkt sich dies abschreckend auf die Redefreiheit und die öffentliche Debatte aus. Wenn jemand religiös ist und deswegen öffentlich bedroht oder benachteiligt wird, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert oder einen Schaden erleidet, weil er in der Öffentlichkeit seine Stimme erhoben, etwas gespendet oder sich an einer Wahl beteiligt hat, ist der wahre Verlierer unsere Demokratie. Solche Methoden sind genauso falsch, wie wenn man jemandem aufgrund seiner Hautfarbe oder seines Geschlechts einen Arbeitsplatz, eine Wohnung oder öffentliche Dienstleistungen verweigert. Die Grundlage einer Kirche sollte mindestens genauso stark sein wie die einer jeden anderen Organisation, die sich öffentlich an der politischen Debatte beteiligt. Es ist doch eine gewaltige Ironie, dass manche von denen, die sich unermüdlich für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen eingesetzt haben, nun denjenigen ihre Rechte absprechen wollen, die ihren politischen Anträgen nicht zustimmen. Von dem kostbaren verfassungsmäßigen Recht auf Redefreiheit ist kein Mensch und keine Gruppierung ausgenommen. Ferner ist eine Gesellschaft erst dann wirklich frei, wenn jeder – auch unbeliebte Minderheiten – in religiösen Fragen frei denken, sich frei äußern und seine Religion frei ausüben darf.

Die gesetzgebenden Versammlungen aller Bundesstaaten werden derzeit aufgefordert, die Gesetzgebung dahingehend zu stärken, dass Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transsexuelle bei der Arbeits- und Wohnungssuche gerecht behandelt werden. Die Führung der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage hat diesen Maßnahmen bereits öffentlich zugestimmt. Gleichzeitig brauchen wir jedoch auch dringend Gesetze, mit denen religiöse Gruppierungen und jeder Einzelne vor Diskriminierung und Benachteiligung geschützt werden, wenn sie die Grundrechte auf Redefreiheit und freie Religionsausübung für sich beanspruchen. Diese Rechte bilden den Kern unserer Identität als Nation; sie sind ein Vermächtnis an die Bürger dieses Landes.

Da die Kirche immer wieder nach ihrem Standpunkt zu diesem Thema befragt wird, seien die folgenden Grundsätze noch einmal bekräftigt. Sie beruhen auf der Lehre Jesu Christi und werden allen Menschen gerecht – auch den religiösen:

  1. Wir gestehen jedermann das gottgegebene und verfassungsmäßige Recht zu, seinen Glauben auszuleben, wie es ihm sein Gewissen gebietet, solange er nicht das Wohl und die Sicherheit anderer gefährdet.
  2. Wir beanspruchen die gleiche Freiheit des Gewissens für alle Menschen überall: Mögen sie sich selbst für eine Religion ihrer Wahl entscheiden oder auch für gar keine, wenn das ihr Wille ist.
  3. Wir glauben, dass die Gesetzgebung so ausgeglichen zu gestalten ist, dass einerseits die Freiheiten aller Menschen geschützt werden und andererseits auf abweichende Wertvorstellungen Rücksicht genommen wird.
  4. Wir lehnen Verfolgung und Benachteiligung jeglicher Art ab, ob sie sich auf Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, wirtschaftliche Umstände oder Unterschiede in Bezug auf Geschlecht oder sexuelle Orientierung gründet.

Wir rufen die Regierungen auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene dazu auf, für das Wohl all ihrer Bürger zu sorgen und Gesetze zu erlassen, die die grundlegenden religiösen Freiheiten von Einzelnen, Familien, Kirchen und weiteren religiösen Organisationen schützen, jedoch auch die Rechte von schwulen, lesbischen, bisexuellen und transsexuellen Mitbürgern bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie bei der Nutzung von Einrichtungen wie Hotels, Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln – Rechte, die in vielen Teilen des Landes noch fehlen.

 

Elder Jeffrey R. Holland

Die Rechte aller Menschen zu wahren – auch die religiösen Rechte – erfordert Weisheit, Urteilsvermögen, Mitgefühl und Fairness. Auf politischer Ebene erfordert es gewiss die Entschlossenheit, ein Höchstmaß an staatsmännischen Fähigkeiten walten zu lassen. Wenn es einer der beteiligten Parteien nur um Schikane, politische Macht oder den Vorwurf des Fanatismus geht, erreichen wir gar nichts. Die Angelegenheit ist ernst, also müssen wir sie ernsthaft und mit Bedacht erörtern und jede Partei zuvorkommend behandeln.

Welche religiösen Rechte wollen wir hier eigentlich schützen? Zunächst einmal weisen wir auf die in der Verfassung garantierten Rechte der Religionsgemeinschaften hin, gemäß ihrem Glauben zu handeln. Dazu gehört das Recht, ihre Glaubensansichten von der Kanzel aus, in Unterrichtsräumen ihrer Kirche oder auch in der Öffentlichkeit kundzutun, ihre eigenen Amtsträger auszuwählen und ihren Anhängern unbehindert zu helfen.

Dazu gehört ferner das Recht, ihr kirchliches Eigentum gemäß ihrem Glauben zu nutzen, ohne dass sich der Staat einmischt. Diese Rechte dürfen selbstverständlich nie in einer Weise geltend gemacht werden, dass etwa das Wohl der Allgemeinheit oder die Sicherheit des Einzelnen gefährdet wären. Zu den Rechten muss aber zählen, dass kircheneigene Schulen die Vorgaben für Einstellungen, Verhalten und Anerkennung von Leistungen selbst festlegen dürfen. Kircheneigene Unternehmen sowie Einrichtungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Zweck und den Aufgaben der Kirche stehen, müssen also hinsichtlich Maßstäben und Verfahren am Arbeitsplatz den gleichen Ermessensspielraum haben wie die Kirche selbst.

Zu den religiösen Rechten muss auf jeden Fall gehören, dass eine Familie Gott verehren und ihre Religion bei sich daheim ausleben darf, wie sie es für richtig hält. Eltern müssen ihre Kinder gemäß ihren religiösen Wertvorstellungen aufziehen dürfen – wenn ein Kind alt genug ist, wird es seinen Weg ohnehin selbst wählen.

Außer dem institutionellen Schutz muss jeder, der einem Glauben anhängt, das verfassungsmäßige Recht bewahren, sein Leben so zu führen, wie es seiner tiefsten religiösen Überzeugung entspricht. Er soll einen Beruf ausüben oder ein öffentliches Amt bekleiden dürfen, ohne von anderen bedroht, genötigt oder benachteiligt zu werden. Wenn beispielsweise ein Arzt, der der Kirche Jesu Christi angehört, keine Abtreibung oder für ein lesbisches Paar keine künstliche Befruchtung vornehmen möchte, darf er nicht gegen sein Gewissen dazu genötigt werden, vor allem wenn andere diesen Eingriff bereitwillig übernehmen würden. Auch darf beispielsweise ein katholischer Apotheker, der die "Pille danach" nicht in sein Sortiment aufnehmen möchte, nicht durch Schikaneakte oder Boykottaufrufe wider sein Gewissen dazu gezwungen werden, wenn große Pharmakonzerne dieses Präparat bereitwillig anbieten.

Mit gutem Willen, Verständnis für den anderen und Kompromissbereitschaft lässt sich erkennen, dass keines dieser Rechte in die Rechte homosexueller Männer und Frauen eingreift, die selbst entscheiden, wie sie ihr Leben führen möchten.

Legen wir zum Schluss noch einmal Nachdruck auf diesen Punkt, alternativ zu den Phrasen und der Intoleranz, die die öffentliche Debatte zu diesem Thema hierzulande viel zu lange geprägt haben!  Wir müssen Wege finden, wie wir anderen gegenüber, die andere Ansichten, Wertvorstellungen oder Bräuche haben als wir, Respekt erweisen. Derweil darf man uns nicht zwingen, unsere eigenen Ansichten, Wertvorstellungen und Bräuche abzulegen oder uns davon zu distanzieren. Am besten schützt man Rechte eines jeden Staatsbürgers, wenn man die Rechte anderer auf die gleiche Weise schützt, wie man es für sich selbst wünscht.

Heute haben wir die Sorge der Kirche in Bezug darauf ausgesprochen, dass die religiösen Freiheiten ausgehöhlt werden. Wir haben gleichzeitig dazu aufgerufen, alle Menschen gerecht zu behandeln. Wir möchten alle an eine offizielle Erklärung der Kirche aus dem Jahr 1835 erinnern, die inzwischen in den heiligen Text aufgenommen wurde, der als das Buch Lehre und Bündnisse bekannt ist.

In dieser Schriftstelle werden beide Aspekte, für die wir uns heute ausgesprochen haben, untermauert. Zunächst einmal sind wir alle vor Gott rechenschaftspflichtig, was die Ausübung unserer Glaubensansichten anbelangt und wir rufen alle Mitbürger auf, ihre Religionsfreiheit auf verantwortungsvolle Weise auszuüben. Zweitens wird in der Schriftstelle dargelegt, wie die Regierung das öffentliche Interesse schützen soll, ohne in die Entscheidungsfreiheit – die "Freiheit der Seele", wie es dort heißt – einzugreifen. Auch gut 180 danach setzt sich die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage immer noch mit Entschlossenheit für den verantwortungsvollen Staatsbürger ein und verteidigt sie die Religionsfreiheit.

Vielen Dank, dass Sie uns zugehört haben.

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.