Kommentar

Das Gleichgewicht von Recht und Freiheit

Sechster Artikel einer siebenteiligen Reihe über die Religionsfreiheit in aller Welt

Wo kommt die Religionsfreiheit her?

Da hat jeder eine andere Antwort parat. Manche halten sie für eine Gabe Gottes. Andere sehen in ihr ein natürliches Recht, schlichtweg eine Frage der Gerechtigkeit. Wieder andere glauben, sie sei eine menschliche Erfindung, den Bedürfnissen und Verhältnissen der jeweiligen Zeit angepasst. All diese Elemente – göttlich, natürlich und gesetzlich – formen unsere Erfahrungen mit der Religionsfreiheit. Der Glaube an Gott verleiht ihr eine geistige Bedeutung. Der Anspruch auf Gerechtigkeit verleiht ihr eine ethische Grundlage. Doch ohne den Schutz des Gesetzes bliebe die Religionsfreiheit nichts als ein hehres Ziel.

Der Glaube an Gott verleiht der Religionsfreiheit eine geistige Bedeutung. Der Anspruch auf Gerechtigkeit verleiht ihr eine ethische Grundlage. Doch ohne den Schutz des Gesetzes bliebe die Religionsfreiheit nichts als ein hehres Ziel.

    

Dokumente wie die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte, die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte legen Freiheitsideale schriftlich fest und beeinflussen das Handeln von Regierungen in aller Welt. Mit Worten wie Würde, Freiheit, Gleichheit, unveräußerliche Rechte werden hervorragende moralische Normen vorgegeben. Doch haben diese Worte wenig bindende Wirkung, wenn sie nicht in Gesetze einfließen und von der Gesellschaft getragen werden.

Die Gesetze hängen von der Staatsform, der Kultur und den Werten eines Landes ab, das Verlangen nach Selbstbestimmung jedoch ist immer gleich. Jeder Mensch wünscht sich von Herzen, respektiert und menschlich behandelt zu werden. Er wünscht sich Freiraum, allein oder in Gemeinschaft mit anderen nach seiner Überzeugung zu handeln. So gesehen kann die Religionsfreiheit für sich beanspruchen, als fundamentales Menschenrecht auf einer Erwartungshaltung zu gründen, die schon bestand, ehe es Gesetze gab.

Die Religionsfreiheit hat aber auch Grenzen. In der heutigen Zeit wie im Verlauf der Geschichte gab und gibt es Menschen, die im Namen der Religion Schreckliches anrichten: Terrorismus, Rassendiskriminierung, Mord, Diebstahl, Missbrauch. Das Gesetz unterbindet so etwas richtigerweise und sieht Schutzmaßnahmen vor, um es zu verhindern. Die Religionsfreiheit gibt niemandem das Recht, gewalttätig zu sein, die Sicherheit oder Gesundheit der Allgemeinheit zu gefährden, Eigentum zu stehlen oder zu beschädigen oder Schwache auszubeuten. Zum Glück stellt solches Fehlverhalten die Ausnahme vom allgemein anständigen Verhalten religiöser Menschen und Gruppen dar, von denen sich die meisten lediglich die Freiheit wünschen, in Würde und Frieden nach ihren Glaubensansichten zu leben. Gesetzliche Schranken sollten der Religionsausübung nur auferlegt werden, wenn es wirklich lebenswichtige Interessen zu schützen gilt.

In jedem Land gibt es Gesetze, die das religiöse Leben regeln. Ohne sie gäbe es keine gemeinsame Basis, wie unterschiedliche Gruppen in der Gesellschaft miteinander auskommen könnten. Manche befürchten, dass fremde Religionen die kulturellen Werte und den Zusammenhalt ihres Heimatlandes gefährden. Doch solange sich die Religionen ans Gesetz halten, sich verantwortlich zeigen und zum Gemeinwohl beitragen, ist es eher wahrscheinlich, dass sie ihre Aufgabe erfüllen und sich solche Befürchtungen zerstreuen.

Sollte aber das Gesetz in die Irre gehen und Menschenrechte beschneiden, ist es wichtig, dass gewissenhafte Menschen, auch die religiösen, vernünftig ihre legitime Meinung äußern, um Verbesserungen in die Wege zu leiten. Brechen Gläubige das Gesetz, um die Religionsfreiheit zu bewahren, gehen sie letzten Endes leer aus. Ein gesunder Respekt vor gerechten Gesetzen ist die beste Grundlage für eine ordnungsgemäße Reform ungerechter Gesetze.

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.